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Der Magistrat ist das "ausführende Organ" der Stadt.
Er setzt die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung um, bereitet die Entscheidungen und Beschlussfassungen durch die Stadtverordnetenversammlung vor und führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung.
Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister, der von den Bürgerinnen und Bürgern in direkter Wahl gewählt wird, dem hauptamtlichen Ersten Stadtrat und acht ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten.